Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's von Renates Film-Tier-Ranch

Liebe Veranstaltungsteilnehmer, 
in Ihrem und in unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen für das Vertragsverhältnis definieren. Die folgenden Bestimmungen werden bei Ihrer Anmeldung rechtskräftig:

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Website wird von Renates Film-Tier-Ranch (im Folgenden „FTR“) betrieben. Für sämtliche Darstellungen, Buchungen und die Nutzung der Website und seiner Produkte („Erlebnisse) gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Sie sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich die FTR vor. Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGB. Bei Änderungen muss auf diese nicht weiter hingewiesen werden.

§ 2 Veranstalter

Veranstalter ist Renate Hiltl 
Uppenbornwerkstr. 40
85368 Wang 
Telefon 0876-726053 
Mobil 0172-8215459

Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft und präzise vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für subjektiv vorgestellten Veranstaltungserfolg geben.

§ 4 Unternehmensbereich

Die FTR betreibt die Unternehmung der Veranstaltung von Erlebnissen mit Filmtieren. Des Weiteren werden die Angebote der FTR auch von Dritten (Vermittler) offeriert. Die jeweiligen Verträge kommen direkt mit der FTR zustande, sofern der Kunde/Käufer im Bestellvorgang die AGB akzeptiert, wahrheitsgemäße Angaben macht und die Bestellung/Anmeldung online per Post, E-Mail oder Fax abschickt. Das Angebot der FTR wird damit angenommen. Die Preise sind bei der Bestellung ausgewiesen.

§ 5 Zahlung und Lieferung

Die bestellte Veranstaltung kann per Überweisung oder bar bezahlt werden.

§ 6 Widerrufsrecht

  1. Als Verbraucher/Kunde haben Sie nach § 312d BGB das Recht, Ihre Bestellung (Vertragserklärung) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen (z. B. Brief, Fax). Der Widerruf ist zu richten an:
    Renates Film-Tier-Ranch 
    Renate Hiltl 
     Uppenbornwerkstr. 40
    85368 Wang
  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
  3. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden anzugeben.
  4. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Bestellungsgebühr erbracht wurde.
  5. Ist der Kunde Vollkaufmann, steht ihm kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312d BGB zu.
  6. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die FTR oder ein Erlebnispartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. Vergabe des Erlebnispartner-Kontaktes, Terminierung und /oder Ausübung des Erlebnisses vor Ablauf der Widerrufsfrist, Buchung von Nebenleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist).

§ 7 Veranstaltung

  1. Die FTR ist ständig bemüht, die auf ihrem Portal präsentierten und angebotenen Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnisse sowie deren Abläufe können jedoch Änderungen unterliegen. Die FTR bemüht sich um fortlaufende Aktualisierung der Beschreibungen auf ihrer Website.
  2. Die hier verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen dienen der allgemeinen Beschreibung. Solche Fotos/Abbildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Orte u.a. sind unverbindlich und können variieren. Die Inhalte/Artikel können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung in Farbgebung und Gestaltung (z. B. Aufdrucke) von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
  3. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkte. Die Erlebnisse können eventuell in Gruppen zusammen mit anderen Teilnehmern absolviert werden. Die auf diesem Internetportal angegebenen Zeiten und die Dauer können variieren und sind daher unverbindlich.

§ 8 Einschränkungen/Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis

  1. Die Teilnahme an den Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z. B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Diese Voraussetzungen sind bei den einzelnen Erlebnisbeschreibungen benannt. Nach erfolgter Buchung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er die vorgegebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt. Der Käufer eines Gutscheines ist dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die an dem jeweiligen Erlebnis teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
  2. Die Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist , informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibungen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme bei Veranstalter abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen (Käufer/Teilnehmer) direkt beim Veranstalter einzuholen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können sie den Termin zur Teilnahme am Erlebnis direkt beim Veranstalter umbuchen. Die FTR kommt in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung (Erlebnis) entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc. )

§ 9 Schlechtwetterregelung

Grundsätzlich findet die Veranstaltung „Filmtiertrainer für einen Tag“ bei jedem Wetter statt. Witterungsbedingte Absagen oder Abänderungen des Programms liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich des Veranstalters. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung aufgrund dieser Umstände wird nach einem Ausweichtermin innerhalb eines Jahres gesucht.

§ 10 Ausfall

Bei Erlebnissen, die aufgrund höherer Gewalt entfallen, behält sich die FTR das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich die FTR das Recht der Absage des Erlebnisses, auch kurzfristig, vor. Weitergehende Ansprüche an die FTR, z. B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc. ), sind jedoch ausgeschlossen, jedoch mit der Vorgabe, dass 20 % des Veranstaltungspreises als Bearbeitungspauschale beim Veranstalter verbleibt.

§ 11 Leistungsänderung

  1. Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Buchung erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen zu Ihrem gebuchten Erlebnis werden Ihnen nach Kenntniserlangung durch uns mitgeteilt.
  2. Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Internetangebot dieses Portals zu verlangen, wenn die FTR ein solches Ersatz-Erlebnis anbieten kann.

§ 12 Haftung für Schäden

  1. Die Haftung der FTR für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit es sich bei Schäden um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten sowie Ersatz von Verzugsschäden handelt (§ 286 BGB).
  2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
  3. Generell erfolgt die Teilnahme am Erlebnis „Filmtiertrainer für einen Tag“ auf eigenes Risiko und Gefahr. Es ist damit zu rechnen das Tiere den Teilnehmer anspringen, dessen Kleidung verschmutzen oder beschädigen.
  4. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Betreten des Geländes der FTR in der Uppenborn-werkstr. 40, 85368 Wang auf eigenes Risiko und Gefahr erfolgt, für Verletzungen auf Grund von unebenen Gelände oder wetterbedingter Zustand (z. B. durch Löcher, durch Regen/Eis vermatschte oder eisige Wege und Wiesen usw.) besteht keine Haftung seitens des Veranstalters.
  5. Das Kennenlernen und das Training mit den Tieren der FTR erfolgt vom Teilnehmer auf eigenes Risiko und Gefahr. Für Schäden und Unfälle die aus dem Training und Aktionen (z. B. beim Umgang mit Katzen, beim Umgang mit den Hunden angesprungen oder umgeschmissen zu werden, Biss- und Kratzverletzungen, usw.) haftet der Veranstalter nicht.

§ 13 Leihausrüstung

Verlorenes oder beschädigtes Material ist zu Lasten des Entleihers zu ersetzen.

§ 14 Nichteinlösung von Gutscheinen, Stornierung

Durch Bestellung bei der FTR erwerben Sie das Recht zur Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung (Erlebnis) innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Bei Nichtteilnahme an einem Erlebnis innerhalb des Gültigkeitszeitraumes verfällt die gezahlte Vergütung. Ist ein Termin zur Durchführung des Erlebnisses vereinbart und erscheint der Teilnehmer nicht, verfällt der Buchungspreis ersatzlos.

§ 15 Rücktritt durch die FTR

Bis zur Buchung/Terminierung eines Erlebnisses ist die FTR berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt z. B.

  • Der Veranstalter ist zwischenzeitlich nicht mehr Erlebnispartner der FTR oder hat generell sein Gewerbe eingestellt.
  • Die in der Beschreibung des Erlebnisses angegebene Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht.
  • Dem Veranstalter ist die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich nicht zumutbar sowie
  • höhere Gewalt.

Tritt einer dieser Fälle ein, informiert die FTR Sie unverzüglich. Bei Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen Grund erhalten Sei den an uns bezahlten Buchungspreis umgehend zurück. Sie haben auch wahlweise das Recht, ein gleichwertiges Erlebnis aus dem FTR-Angebot zu buchen. Weitergehende Ansprüche gegen die FTR, insbes. Ansprüche auf Schadensersatz (z. B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen.

§ 16 Verjährung eigener Ansprüche

Die Ansprüche der FTR auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 19 BGB.

§ 17 Form und Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie der FTR gegenüber oder einem Dritten abzugeben haben, bedürfen der Schriftform.

§ 18 Schutzrechte

Die Inhalte dieser Website sowie die erforderliche und eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte erkennen Sie an. Sie erkennen auch an, dass werbliche Inhalte von FTR von Erlebnispartnern/Sub-Vermittlern/Veranstaltern oder anderer Dritter auf dieser Website und auch andere Informationen, die Sie auf dieser Website oder dort durch Dritte, z. B. Inserenten) erhalten, durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind. Ohne schriftliche Einverständniserklärung der FTR oder der betreffenden Dritten, dürfen Sie Inhalte oder Werke, die auf dieser Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, ganz noch teilweise nutzen, ändern, vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, vertreiben oder umgestalten.

§ 19 Gewährleistungsausschluss zur Nutzung der Website

Die Nutzung dieser Website erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies betrefft z. B. das herunterladen (auch Transaktionen) von Inhalten und damit evtl. im Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihrem Computersystem oder sonstigen technischen Geräten. Dies betrifft auch den Verlust von Daten. Die Haftung der FTR sollte eine solche aus irgendeinem Rechtsgrund gegeben sein, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder groß fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.

§ 20 Erfüllungsort – Rechtswahl - Gerichts stand

  1. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz der FTR. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltstor im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Sitzt der FTR

§ 21 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.